Für die Zulassung zur Prüfung für das Verbandsdiplom zum „Sicherheitsberater/In für Zutritts- und Türtechnik VSSB“ gelten folgende Mindestanforderungen:
Der Ausbildungsplan setzt sich aus folgenden Themen zusammen:
Modul 1 Grundlagen (16 Lektionen)
Modul 2 Türtechnik (36 Lektionen)
Modul 3 Mechanische Schliesssysteme (20 Lektionen)
Modul 4 Zutrittstechnik (72 Lektionen)
Total Lektionen in den Modulen 1 bis 4: 144 Lektionen
Die erfolgreichen Absolvierenden (bestandene Abschlussprüfung) des Kurses sind berechtigt den Titel „Sicherheitsberater/In für Zutritts- und Türtechnik VSSB“ zu führen.
Die Kurse werden an verschiedenen Ausbildungsstellen in der Schweiz durchgeführt. Es sind auch Begehungen von geeigneten Objekten vorgesehen. Detailangaben zu den Kursorten und -Zeiten sowie zu den Objektbesuchen werden mit dem Kursprogramm abgegeben.
Die Unterrichtssprache ist Deutsch.
Kursbeginn: Anfang März
Kursende: September
Kurstage wöchentlich einmal am Donnerstag oder Samstag alternierend, keine Kurse während der Sommerferienzeit. Es sind mehrere Blockkurse Freitag/Samstag vorgesehen.
Kursdetails werden mit Kursbeginn bekannt gegeben.
Prüfungen: September
Alle Absolvierenden des Kurses haben die Möglichkeit den Kurs mit einer Prüfung abzuschliessen, sofern die Zulassungsbedingungen erfüllt sind. Die Prüfung gliedert sich in folgende Teile:
Kurskosten: Fr. 4'100.— (+ MwSt)
Prüfungsgebühren: Fr. 950.— (+ MwSt) (bei Prüfungsanmeldung)
Zahlung: Zahlung von Fr. 4'100.— 1 Monat vor Kursbeginn.
Kursrücktritt: bei Rücktritt bis 3 Monate vor Kursbeginn wird der einbezahlte Betrag zurückerstattet. Bis 10 Tage vor Kursbeginn wird 50% des Totalbetrages zurückerstattet.
Interessierte Kursteilnehmer/innen können sich bis 15. Dezember des Vorjahres über das Anmeldeformular für die Kursteilnahme anmelden.
Die Zahl der Teilnehmenden ist aus organisatorischen Gründen auf 20 beschränkt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Bitte der Anmeldung Kopie des Fähigkeitszeugnisses der Berufslehre und Kopie der Arbeitsbestätigung (2 Jahre Berufserfahrung) beilegen.
Der VSSB ist jederzeit berechtigt, den Kursinhalt, Kursdaten, Kursorte oder andere Daten zu ändern. Ferner hat er das Recht, den Kurs anstelle von Präsenzunterricht auf eine digitale Version (e-Learning; Homeschooling) teilweise oder ganz umzustellen.